AGB

1. Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Mietverhältnisse, Kopier- und Produktionsaufträge sowie der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse zwischen uns (HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR) und unseren Kunden.

2. Angebote

Angebote von der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR sind freibleibend, sofern sie seitens der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden; sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, gegenüber der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR ein Angebot abzugeben (Invitatio ad Offerendum). Das Angebot des Kunden ist für ihn bindend und kann von der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR binnen 4 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Lieferung/Leistung bzw. Beginn der Ausführung des Auftrages angenommen werden.
Wenn sich der Kunde in einem Auftrag zur Erbringung von Sicherheiten wie z.B. Anzahlungen, Vertragserfüllungsbürgschaften oder Finanzierungsbestätigungen verpflichtet hat, ist die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR erst dann zur Ausführung des Auftrags verpflichtet, wenn die entsprechenden Sicherheiten vom Kunden vollständig erbracht worden sind. HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR ist jedoch berechtigt mit der Ausführung des Auftrages bereits vorher zu beginnen. Erfolgt die Erfüllung der Sicherheiten durch den Kunden bis zu den im Angebot der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR genannten oder anderweitig vereinbarten Fristen nicht, ist die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR zum Rücktritt des Auftrages berechtigt. Hieraus entstehende Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.
Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung. Mitarbeiter/innen der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Lieferung/Leistung der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR eingehen. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

3. Preise

Der Mietpreis für die Überlassung von Mietsachen (Filmgeräte samt Zubehör und Studio) und der Preis für Kopier- und Produktionsaufträge bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Für Mietsachen (Filmgeräte und Studios), die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Alle Preise (Miete und Versicherung) beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Versand- und Versicherungskosten, die grundsätzlich der Mieter trägt, werden dem Mietpreis hinzugerechnet.
Soweit die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR auf die vereinbarte Miete/den vereinbarten Preis einen Rabatt und/oder einen Sondertarif (z. B. Abrechnung nach Drehtagen) gewährt hat, entfällt dieser Rabatt und/oder der Sondertarif für den Fall der Nichtzahlung trotz Rechnungsstellung und Fälligkeit (Verzug der Zahlung).

4. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Die Mietzeit beginnt ab dem Tag, an dem die Mietsache gemäß Auftragvon der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR zur Verfügung gestellt wird, spätestens jedoch ab Abholung oder Versand von unserem Ladengeschäft/Lager.
Die Mietzeit endet am folgenden Tag der vereinbarten Mietzeit um 10.00 Uhr. Bis dahin ist die Mietsache in unserem Ladengeschäft/Lager zurückzugeben.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR kann in diesem Fall für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Soweit die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR auf die vereinbarte Miete einen Rabatt und/oder einen Sondertarif (z. B. Abrechnung nach Drehtagen) gewährt hat, entfällt dieser Rabatt und/oder der Sondertarif für die Zeit der Vorenthaltung der Mietsache. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist darüber hinaus nicht ausgeschlossen.

5. Transport

Sofern der Mieter/Auftraggeber dies wünscht, wird die Mietsache von der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR vom Auslieferungsort versandt. Die Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter/Auftraggeber trägt daher die Transportgefahr. Die vorstehenden Regelungen gelten auch im Falle eines Transportes durch die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR oder durch von dieser beauftragten Dritte. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.

6. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz

Die Mietsachen bleiben im alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR. Jede Überlassung der Mietsachen an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne die vorherige ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR unzulässig. In jedem Falle einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Mietsache berechtigt. Über gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, in welche Mietsachen der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR verwickelt sind, hat der Mieter die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Eigentums- bzw. Besitzrechte der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR trägt der Mieter. Das Gleiche gilt für den Schaden, welcher der Hand und Fuss GbR durch den Ausfall der Mietsache aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

7. Rügepflicht bei Mietsachen

Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Soweit der Mieter Unternehmer ist, hat dieser sich bei Übergabe der Mietsache (im Falle des Versands unverzüglich nach Anlieferung) von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Mietsache und des Zubehörs zu überzeugen und etwaige erkennbare Mängel oder Fehlmengen unverzüglich zu rügen. Ursprünglich nicht erkennbare Fehler sind unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die jeweilige Mietsache als mangelfrei überlassen.
Mängelanzeigen nach Ziffer 6. a. und b. müssen der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR gegenüber in Textform (z. B. per Brief, per E-Mail an info@handundfussfilm.de oder per Fax an die Faxnummer 030.60265398) unter Nennung der Auftragsnummer angezeigt werden.

8. Haftung

Die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR haftet außer in Fällen der Verletzung des Lebens und/oder der Gesundheit nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Mieter hat eine Obhutspflicht der Mietsache gegenüber. Dies umfasst, alles zu unterlassen, was Schaden an der und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wie auch die Rügepflicht nach Ziffer 6. der AGB. Schuldhafte Verletzungen verpflichten zum Schadensersatz.

9. Versicherung der Filmgeräte samt Zubehör

Die Filmgeräte samt Zubehör (Mietsache) sind gegen Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl, Raub und Unterschlagung nicht versichert. Der Mieter haftet in voller Höhe des Neupreises für die gesamte Mietsache inklusive Zubehör. Fehlbedienung, technische Schäden und Sturzschaden sind mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro pro Schadensfall durch die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR mitversichert. Die für Fehlbedienung, technische Schäden und Sturzschaden entstehenden Versicherungskosten i.H.v. 6% des Netto-Mietpreises pro Mietvorgang trägt der Mieter und werden im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Versicherungskosten werden zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer berechnet.

10. Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung erfolgt nach Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei einer über zwei Wochen hinausgehenden Mietdauer kann die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR eine Abschlagsrechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Mieters unbestritten, oder aber bestritten, aber entscheidungsreif, oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis beruht, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

11. Urheberrecht und Markenzeichen

Die von der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR betriebenen Webseiten wie auch alle weiteren Werbematerialen sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Drucke, Textildesigns, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und etwaige Software sind durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken und/oder eingetragene bzw. nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke, , ist untersagt und nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR möglich.

12. Datenschutzerklärung

Die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR verwendet die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Anmietung/Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Er wird gebeten, sich per E-Mail (info@handundfussfilm.de) an die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR zu wenden, oder dieser das entsprechende Anliegen per Post oder per Fax mitzuteilen. Personenbezogenen Daten einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. Verkäufertools, das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und/oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Die HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch sie verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

13. Schlussbestimmungen

Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der HANDundFUSSfilm Sell & Tredup GbR für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; andere Allgemeine Geschäftsbedingungen (von Unternehmern) gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung.
Es ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht/CISG) anzuwenden.